„Die Tagesleitung übt das Hausrecht auf dem Kreisparteitag / der Kreismitgliederversammlung aus.“
- die Mandatsprüfungskommission,
- die Wahlkommission.
Diese bestimmen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n.
- Antrag zur Verhinderung eines eventuellen Verstoßes gegen die Geschäftsordnung
- Antrag auf Beendigung der Debatte
- Antrag auf Änderung der Tagesordnung
- Antrag auf Eintritt in eine begrenzte Aussprache
- Antrag auf Abberufung der Tagesleitung
- Antrag auf Abbruch der KMV
- Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit.
Vor der Abstimmung ist eine Für- bzw. Gegenrede zum Antrag möglich.
Der Antrag auf Beendigung der Debatte bzw. zum Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt kann jederzeit zur Abstimmung gestellt werden. Die Annahme bedarf der Zustimmung von mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen. Vor Beschlussfassung sind die noch ausstehenden Rednerinnen und Redner durch die Tagungsleitung festzustellen.
Bei Beantragung des Eintritts in eine begrenzte Aussprache sind der Gegenstand und die vorgesehene Dauer der Aussprache vorzuschlagen und zu beschließen.
Der Antrag auf Abbruch der KMV bedarf der Zustimmung von 3/4 der abgegebenen Stimmen.