Die Kurzform lautet: „DIE LINKE.RD/ECK“.
An dieser Struktur soll sich auch der Name des Ortsverbandes orientieren. Die Namensgebung erfolgt bei Neugründung durch die Ortsmitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. (§ 8 Abs. 3). Bei einer nachträglichen Umbenennung durch einen Beschluss der Ortsmitgliederversammlung ist eine satzungsändernede Mehrheit (§ 8 Abs. 5) erforderlich.
Sie können eigenständig politische Erklärungen in ihrem Namen abgeben und selbstbestimmt ihre Beziehungen zu anderen politischen Vereinigungen entwickeln.
Satzungsbestimmungen, die der Bundes-, Landes- oder Kreissatzung widersprechen, sind unwirksam.
Zu seinen Aufgaben gehört:
- die Konstituierung des Kreisparteitages und seiner Organe, sowie die Geschäftsordnung
- den Rechenschaftsbericht des Vorstandes und den Finanzrevisionsbericht (unmittelbar nach den Berichten ist dazu die Diskussion anzusetzen)
- die Entlastung des Vorstandes
- die politische Strategie und die Grundlinien der aktuellen Politik des Kreisverbandes
- das Wahlprogramm für Kommunalwahlen
- die Erarbeitung von Vorschlägen für die Kandidatur zu Kommunalwahlen
- die Erstellung von Wahllisten zur Kommunalwahl
- auf Beschluss des ordentlichen Kreisparteitages
- auf Beschluss des Kreisvorstandes
- auf Antrag von 1/5 der Mitglieder
Für die Stimmberechtigung während des Kreisparteitages ist die persönliche Anwesenheit erforderlich. Das passive Wahlrecht kann einem in der Anwesenheit verhinderten Mitglied durch den Kreisparteitag gewährt werden, wenn das betreffende Mitglied seine Abwesenheit begründet und seine Bereitschaft zur Kandidatur für die genau zu benennenden Funktionen schriftlich und mit persönlicher Unterschrift erklärt hat.
In diesem Fall ist unmittelbar eine Kreismitgliederversammlung einzuberufen.
Als Kassenprüfer/innen dürfen nicht gewählt werden:
- Mitglieder des Kreisvorstandes
- Angestellte der Kreisgeschäftsstelle
- Mitglieder, die auf andere Weise Einkünfte vom Kreisverband erhalten
Dieser § entfällt.
Bei Urabstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.