Bürgerhaushalt

Mittelfristig streben wir die direkte Mitwirkung und Entscheidungsmöglichkeit der Einwohnerinnen und Einwohner bei der Beschlußfassung über die Haushaltsplanung nach dem Modell des Bürgerhaushaltes an. Dazu ist eine Gesetzesänderung auf Landesebene notwendig.